Kirchliche Unterweisung

Die KUW wird von den Kirchgemeinden Lauperswil und Rüderswil gemeinsam angeboten. Im KUW-Flyer sind die wichtigsten Informationen über die KUW in unserer Kirchgemeinde zu lesen. Über den Besuch der Gottesdienste gibt die zusätzliche Regelung «Kriterien für obligatorischen GD-Besuch» Auskunft.

 

Was ist KUW?
KUW bedeutet "kirchliche Unterweisung". Durch Synode-Beschluss ist sie für alle Kirchgemeinden unseres Kantons verbindlich.
Die KUW beginnt in der 3. Klasse und endet mit der Konfirmation am Ende des  9. Schuljahres. Die Kirchgemeinde unterstützt damit die Eltern, die sich mit dem Taufversprechen verpflichtet haben, ihr Kind auf den christlichen Glauben hin zu erziehen.

 

Wie ist die KUW aufgebaut?
KUW I: 3. Klasse
KUW II: 4. bis 6. Klasse
KUW III: 7. bis 9. Klasse.
Eine Übersicht über Unterrichtsformen und -inhalte finden Sie im KUW-Flyer.

 
Welche Ziele verfolgt die KUW?
«Aufgabe der Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben der Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen. Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Nöten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt.»
Zitat: Kirchenordnung der Bernischen Kirche

 

Elternkontakte
Die KUW-Verantwortlichen pflegen den Kontakt mit den Eltern durch Briefe, an Elternabenden und  Gottesdiensten sowie weiteren Besuchen.
Das gute Gelingen der KUW hängt wesentlich auch von der Unterstützung der Eltern ab. Ein Elternbesuch im Unterricht ist jederzeit möglich.

 

Voraussetzung zum Besuch der KUW
Voraussetzung zur KUW ist die schriftliche Anmeldung (Einschreiben). Damit verpflichten sich die Eltern, dass ihr Kind das KUW-Pensum in seinem gesamten Umfang (inkl. Gottesdienste) besucht. Die Taufe wird für die KUW nicht vorausgesetzt. Sie kann jederzeit während oder nach der KUW erfolgen.

 

Wie verbindlich ist der Besuch der KUW?
Der Besuch der KUW sowie die Konfirmation sind grundsätzlich freiwillig. Wer sich bzw. sein Kind jedoch für die KUW einschreibt, erklärt sich bereit, die vorgeschriebenen Unterrichts-, Gottesdienst- und sonstigen Kirchgemeindeveranstaltungen (insbesondere Lager) zu besuchen. Die KUW bildet mit allen ihren Teilen ein zusammenhängendes Angebot. Wenn Teile davon versäumt werden, sind diese in geeigneter Weise nachzuholen. Nur wer die ganze KUW besucht, kann sich konfirmieren lassen.

 

Absenzen
Es gelten die gleichen Entschuldigungsgründe wie in der Schule. Hingegen hat die Regelung mit den fünf freien Halbtagen keine Gültigkeit für die KUW.

 

Unterrichtsklima
Ein gutes Unterrichtsklima ist für uns eine wichtige Grundvoraussetzung. Die Jugendlichen sollen spüren, dass sie ernst genommen werden. Kommt es dennoch zu empfindlichen Störungen durch einzelne Schüler oder Schülerinnen, wird die unterrichtende Person nötigenfalls zusammen mit dem  Kirchgemeinderat geeignete Massnahmen zur Abhilfe treffen.
Austritt

Der Austritt aus der KUW ist grundsätzlich jederzeit möglich. Dazu ist allerdings eine ausgefüllte Verzichtserklärung der Eltern notwendig (erhältlich im Sekretariat). Diese ist an die Pfarrperson oder an den Kirchgemeinderat zu richten.

 

Konfirmation
Die Konfirmation findet in Form eines Gemeindegottesdienstes im Frühjahr statt. Die Bitte um den Segen Gottes begleitet die jungen Menschen in ihren neuen Lebensabschnitt.

 

Unterrichtende
Die Schülerinnen und Schüler werden durch die folgenden Personen unterrichtet:
3. bis 5. Klasse: Herr Felix Schranz
6. und 7. Klasse: Frau Ruth Ryser 
8. und 9. Klasse: Pfarrer Andreas Schenk

 

Weitere Ansprechperson
Vom Kirchgemeinderat: Frau Katrin Schmid, Lauperswilstrasse 26, 3436 Zollbrück, Natel 079 737 09 58
KUW-Sekretariat: Frau Karin Niffenegger, Oberdorfstrasse 4, 3438 Lauperswil, Telefon 034 402 72 86